Drohung des Hausverbots
Wir hatten ein Gespräch mit der Geschäftsleitung gesucht, da uns der Schlüssel zur Baustelle verwehrt wurde, hier wurde uns erklärt, dass wir etwas „missverstanden“ haben, jedoch mussten wir erst den Vertrag bzw. Bauablauf-Brochüre in dem Gespräch zitieren.
Im Nachgang bekamen wir dann eine Email der Geschäftsleitung, dass wir unter keinen Umständen mit den Handwerkern zu reden haben. Unser Vergehen bzw. das des Bausachverständigen war, dass wir die Handwerker gefragt haben, ob Sie diese Woche alles fertigstellen und ob eine Stelle nachgebessert werden kann, da es offensichtlich, die Handwerker haben es auch direkt eingesehen und schnell korrigiert, war.
Uns wurde dann in der Email des Geschäftsführers mit Hausverbot und Zugangsverweigerung zum Grundstück gedroht, wenn wir nochmal mit den Handwerkern sprechen. Uns ist es natürlich „erlaubt“ bei der Bemusterung mit den Handwerkern zu sprechen, aber sonst nicht.
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